ver.di-werkstatt

22.04.2005



GEWERKSCHAFTEN

Deutsch-polnische Wärme

Stadtwerke Leipzig bekommen Europäischen Betriebsrat

BIRGIT TRAGSDORF

Die Stadtwerke Leipzig (SWL) haben Anteile an polnischen Fernwärmebetrieben in Gdansk, Starogard Gdansksi und Tczew erworben. Für die SWL arbeiten nun in Deutschland insgesamt 2125 und in den drei polnischen Betrieben 875 Beschäftigte.

Wissen austauschen

Dem neuen unternehmerischen Konzept müssen Betriebsräte und Gewer-schafter nun Rechnung tragen. Seit September 2004 wirken polnische und deutsche Kollegen an einem EU-Projekt mit, das vom ver.di-Bezirk Leipzig/Nordsachsen initiiert worden ist. Dabei werden Wissen und Informationen ausgetauscht und Vereinbarungen für die Zusammenarbeit getroffen.

In Saalfeld (Thüringen) fand ein Seminar statt, um polnische und deutsche Wirtschafts-, Rechts- und Sozialsysteme zu vergleichen. Die Interessenvertreter der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, in Deutschland sind es die Betriebsräte und die Gewerkschaften, in Polen die im Betrieb präsenten Gewerkschaften, bereiten so ihr gemeinsames Wirken in Zukunft vor. Schließlich haben sie ja den selben Arbeitgeber. „Wir wollen die Rechtssysteme, den Arbeitsstil, die Tarifsysteme und wie Gewerkschaften arbeiten vergleichen können. Bei uns in Polen sind die Gewerkschaften im Betrieb, in Deutschland nicht direkt,“ erklärt der Gdansker Kollege Stanislaw Kotynski. Roman Stegart von der Regionalverwaltung Gdansk der Gewerkschaft Solidarnosc betont, dass die rechtlichen Voraussetzungen für Gewerkschaften in Polen im internationalen Vergleich gut seien, es fehle aber an ihrer Durchsetzbarkeit.

Flächentarifverträge in der in Deutschland üblichen Form gibt es in Polen nicht. Die Gewerkschaften verhandeln mit den Arbeitgebern und zentralen oder regionalen Regierungsvertretern in so genannten trilateralen Ausschüssen. Oft müssen sie jedoch feststellen, dass sich Arbeitgeber nicht immer an die Verträge halten, Veränderungen während der Laufzeit sind möglich.

Grundlagen gelegt

Interessant für die deutschen Kollegen ist die staatliche Schlichtungsordnung. Sie greift in Polen ein, wenn die Tarifparteien in ihren Verhandlungen vor dem Scheitern stehen. In Deutschland ist dies anders, da wird die Schlichtung zwischen den Tarifparteien vereinbart – entweder fest oder von Fall zu Fall. Gesichert ist für die polnischen Kolleginnen und Kollegen, dass die Arbeitgeber, auch beim Verkauf des Unternehmens, nicht alles ändern können: Die Rechte der Beschäftigten sind gesetzlich fixiert.

Arbeitnehmerinnen, Arbeitnehmer und Arbeitgeber haben nun eine Grundlage für den Europäischen Betriebsrat im Stadtwerke-Leipzig-Konzern.