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23.05.2006
Betriebsratswahlen
Mit Tricks gegen die Wahlen
Arbeitgeber gegen Mitbestimmung: Wie mancherorts versucht wird, das Gesetz zu umgehen.
von Andreas Skowronek
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einer von vielen
Olaf Überheide, 42, Angestellter der Stadt Lehrte
Die Selbstverständlichkeit, mit der Olaf Überheide den Streik getragen hat, wird an seiner Abwesenheitsnotiz deutlich, die Bürgerinnen und Bürger erhielten, wenn sie ihn an den Streiktagen angemailt haben: „Ich bin am X.X. wieder für Sie erreichbar. Bis dahin bin ich im Streik für die gerechte Verteilung der Arbeit auf mehr Menschen in diesem Land – und somit gegen die bewusste Produktion von Arbeitslosigkeit und die Schwächung der Sozialsysteme. Ich bitte um Ihr Verständnis.“
Foto:Bernd Schönberger
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Wie kommt sich jemand vor, dem sein Recht verwehrt wird und der sich stattdessen "Betonkopf" oder "Klassenkämpfer" schimpfen lassen muss? Es geht um die Mitbestimmung in den Betrieben, landauf, landab. Alle vier Jahre wählt die Belegschaft ihren Betriebsrat. So will es das Gesetz. Das Gesetz sieht auch vor, dass der Arbeitgeber sich diesem Gesetz beugen muss. Die Wirklichkeit sieht oft anders aus.
Geht es um wirtschaftliche und soziale Mitbestimmung der Beschäftigten, macht so mancher Arbeitgeber kein Hehl daraus, was er davon hält. Joachim Hunold, Vorstandschef der "Air Berlin", antwortete auf die Frage der Frankfurter Allgemeinen Sonntagszeitung, was denn die englische Rechtsform einer "Private Company Limited by Shares" dem Luftfahrtunternehmen bringe: "Wir haben keinen Betriebsrat, keine Gewerkschaft, keine Mitbestimmung." Ein Statement, das im Lager der Arbeitgeber Begehrlichkeiten auszulösen scheint. "Wie vermeide ich einen Betriebsrat?", lautet die zentrale Frage. Die darauf spezialisierte Firma "Schneider Praxisseminare" liefert in ihrer Tagesschulung "In Zukunft ohne Betriebsrat" die passende Antwort dazu.
Die Ergebnisse dieses Denkens lassen sich im Jahr der Betriebsratswahlen an vielen Beispielen beobachten. Ob bei den Lebensmittel-Discountern mit Lidl und Aldi an der Spitze, den Drogeriemärkten des wegen Lohndumpings vorbestraften Anton Schlecker oder in den meisten Häusern des zur Metro-Gruppe gehörenden Elektronik-Handels Media-Markt - das Management hat ein Ziel: den Betriebsrat zu verhindern.
Das Beispiel aus Chemnitz
Dafür pfeift mancher Unternehmer auch mal auf geltendes Recht. Besonders dort, wo ein Betriebsrat erst gegründet werden soll, ist die Neigung zur Missachtung des Gesetzes ausgeprägt. Das belegen die hierzu ergangenen Gerichtsentscheidungen ebenso wie ein Beispiel aus Chemnitz.
Die dort ansässige Spedition des Michael Lohse hält die 1994 und 1996 unterzeichneten Mantel- und Lohntarifverträge nicht ein. Überstunden werden nicht bezahlt, Reisespesen gekürzt. Die Kollegen beginnen, laut über einen Betriebsrat nachzudenken und holen sich Rat bei ver.di. Zehn kommen zu einer Informationsveranstaltung und beschließen, mit ver.di Betriebsratswahlen einzuleiten.
Doch der Chef gibt dem Wahlvorstand die Namen der Beschäftigten nicht heraus. Dass dadurch eine ordnungsgemäße Wahl unmöglich wird, nimmt Arbeitgeber Lohse, der auch Präsident des Landesverbands des sächsischen Verkehrsgewerbes ist, billigend in Kauf. Um die gesetzlich vorgeschriebene Wählerliste trotzdem aufstellen zu können, geht der Wahlvorstand zum Arbeitsgericht und beantragt eine Einstweilige Verfügung.
Bis Mitte Mai stellt Lohse die Unterlagen jedoch nicht zur Verfügung, erklärt der zuständige ver.di-Sekretär Dieter Mirowsky.
Inzwischen suchen die Mitglieder des Wahlvorstands Schutz beim Arbeitsgericht. Lohse hatte sie entlassen, als sie die Betriebsratwahl ankündigten. Er drohte jetzt auch mit der Schließung der Spedition oder mit der Verlagerung nach Tschechien. Solche Drohungen und die Ankündigung einer Rechtsform-Umwandlung sprechen Arbeitgeber häufig aus, wenn ein Betriebsrat gewählt werden soll. Aber auch das ist vom Gesetz verboten.
Zeitig zur Gewerkschaft
Das in der Frankfurter Allgemeinen Sonntagszeitung unwidersprochen gebliebene Statement von Hunold kommentiert der Gesellschaftsrechtler Ulrich Noack: "Die betriebliche Mitbestimmung nach dem Betriebsverfassungsgesetz (Betriebsratswahl!) knüpft nicht an die Rechtsform an. Sie könnte also auch bei in Deutschland ansässigen Betrieben eines ausländischen Rechtsträgers eingeführt werden."
Michael Felser, früher Betriebsratsmitglied, heute Fachanwalt für Arbeitsrecht, rät: "möglichst früh die Gewerkschaft einbeziehen." Nicole Ruhland kann das nur bestätigen. Die aktive Gewerkschafterin arbeitet bei der DEVK-Versicherung in Essen und wurde am 9. März in den Betriebsrat gewählt. Problemlos.
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